Geschäftsordnung des Seniorenrates
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, Siegfried Ortmüller, Egon Fahl und Reinhold Schwab, haben folgende Geschäftsführung beschlossen:
- Die Mitglieder gehen von einer weitgehenden Arbeitsteilung aus. Die jeweiligen Handlungsziele, Handlungsfelder werden gemeinsam beschlossen. Insbesondere die Umsetzungsstrategien, Öffentlichkeitsarbeit, Geldausgaben.
- Der jeweils amtierende Vorsitzende (z. Z. Siegfried Ortmüller) hat folgende Aufgaben:
- Er ist Ansprechpartner für Dritte.
- Er legt Gesprächstermine fest bzw. nimmt diese wahr.
- Er lädt zu Sitzungen ein und leitet dieselben.
- Er sorgt für die Durchführung der Beschlüsse.
- Er bereitet Veranstaltungen vor.
- Entgegennahme der Post. Wichtige Post wird für jedes geschäftsführende Vorstandsmitglied vervielfältigt.
Er wird durch die beiden geschäftsführenden Vorstandsmitglieder unterstützt und kann in Absprache mit ihnen sich durch diese vertreten lassen
- Egon Fahl, Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, nimmt nach Bedarf Sonderaufgaben wahr.
- Medien- und Öffentlichkeitsbeauftragter sowie Internet- und Homepagebetreuer sowie Schriftführer bleibt - wie in Absprache vom 19.03.2007 festgelegt - Reinhold Schwab. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören insbesondere:
- Erstellen der Sitzungsniederschriften.
- Einladung und Niederschrift zu Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Seniorenvertretungen im Hinterland (ASH).
- Erledigung des besonderen Schriftverkehrs, soweit dieser nicht durch Frau Spänhoff oder dem amtierenden Vorsitzenden selbst wahrgenommen wird.
- Mitwirkung in festgelegten bzw. noch festzulegenden Arbeitsgruppen.
- Der Schriftverkehr mit Dritten wird wie folgt unterzeichnet: "Für den geschäftsführenden Vorstand".
- Die Mitglieder des Seniorenrates übernehmen je nach Bedarf Projekte und fungieren als Projektleiter.
Quellen
Siegfried Ortmüller, Egon Fahl, Reinhold Schwab