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Geschäftsordnung des Seniorenrates

Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, Siegfried Ortmüller, Egon Fahl und Reinhold Schwab, haben folgende Geschäftsführung beschlossen:

  1. Die Mitglieder gehen von einer weitgehenden Arbeitsteilung aus. Die jeweiligen Handlungsziele, Handlungsfelder werden gemeinsam beschlossen. Insbesondere die Umsetzungsstrategien, Öffentlichkeitsarbeit, Geldausgaben.
  2. Der jeweils amtierende Vorsitzende (z. Z. Siegfried Ortmüller) hat folgende Aufgaben:
    • Er ist Ansprechpartner für Dritte.
    • Er legt Gesprächstermine fest bzw. nimmt diese wahr.
    • Er lädt zu Sitzungen ein und leitet dieselben.
    • Er sorgt für die Durchführung der Beschlüsse.
    • Er bereitet Veranstaltungen vor.
    • Entgegennahme der Post. Wichtige Post wird für jedes geschäftsführende Vorstandsmitglied vervielfältigt.

      Er wird durch die beiden geschäftsführenden Vorstandsmitglieder unterstützt und kann in Absprache mit ihnen sich durch diese vertreten lassen
  3. Egon Fahl, Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, nimmt nach Bedarf Sonderaufgaben wahr.
  4. Medien- und Öffentlichkeitsbeauftragter sowie Internet- und Homepagebetreuer sowie Schriftführer bleibt - wie in Absprache vom 19.03.2007 festgelegt - Reinhold Schwab. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören insbesondere:
    • Erstellen der Sitzungsniederschriften.
    • Einladung und Niederschrift zu Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Seniorenvertretungen im Hinterland (ASH).
    • Erledigung des besonderen Schriftverkehrs, soweit dieser nicht durch Frau Spänhoff oder dem amtierenden Vorsitzenden selbst wahrgenommen wird.
    • Mitwirkung in festgelegten bzw. noch festzulegenden Arbeitsgruppen.
    • Der Schriftverkehr mit Dritten wird wie folgt unterzeichnet: "Für den geschäftsführenden Vorstand".
  5. Die Mitglieder des Seniorenrates übernehmen je nach Bedarf Projekte und fungieren als Projektleiter.
Quellen

Siegfried Ortmüller, Egon Fahl, Reinhold Schwab

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